Schuljahr 2026/27
Wer wird eingeschult?
Wer kann zurückgestellt werden?
Wenn Kinder regulär schulpflichtig sind und aber berechtigte Bedenken bestehen, kann ein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Eine Rückstellung geht nur dann, wenn…
- zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (Fördermaßnahmen müssen klar definiert werden)
- eine Rücksprache/ Vorstellung bei der Schulleitung stattgefunden hat
- die Schulleitung eine Rückstellung ebenfalls als notwendig erachtet
Informationsveranstaltung für die Eltern der Schulanfänger am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 18 Uhr bzw. 19:30h im Mehrzweckraum
Hierbei gibt es Infos zu der digitalen Anmeldung und zum Ablauf der Einschulung – bitte unbedingt auch alle Eltern erscheinen, deren Kinder den Korridor nutzen wollen und erst im Schuljahr 2027/28 in die Schule kommen wollen