Schuljahr 2026/27

Wer wird eingeschult?

Wer kann zurückgestellt werden?

Wenn Kinder regulär schulpflichtig sind und aber berechtigte Bedenken bestehen, kann ein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Eine Rückstellung geht nur dann, wenn…

  • zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (Fördermaßnahmen müssen klar definiert werden)
  • eine Rücksprache/ Vorstellung bei der Schulleitung stattgefunden hat
  • die Schulleitung eine Rückstellung ebenfalls als notwendig erachtet

Informationsveranstaltung für die Eltern der Schulanfänger am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 18 Uhr bzw. 19:30h im Mehrzweckraum

Hierbei gibt es Infos zu der digitalen Anmeldung und zum Ablauf der Einschulung – bitte unbedingt auch alle Eltern erscheinen, deren Kinder den Korridor nutzen wollen und erst im Schuljahr 2027/28 in die Schule kommen wollen

Einschulung am 17. März 2026 für alle Kinder, die heuer im September wirklich die Schule besuchen werden