Wenn Ihr Kind einen wichtigen Termin während der Unterrichtszeit hat, müssen Sie vorher einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung bei der Schulleitung bewilligen lassen. Dies sollte mindestens 3 Tage vorher erfolgen. Dieser bewilligte Antrag dient dann dem Versicherungsschutz und als Nachweis, dass Ihr Kind erlaubterweise dem Unterricht für den angegebenen Zeitraum fernbleiben darf. Bitte geben Sie ZUSÄTZLICH in Sdui beim Abmelden „Antrag auf Unterrichtsbefreiuung“ an. Nicht aber ausschließlich. Die Unterrichtsbefreiuung erfolgt (leider) immer noch analog, nicht digital.

Wenn Sie Ihr Kind bei der Mittagsbetreuung anmelden wollen, können Sie diesen Antrag benutzen; ebenso wie für eine Änderung der Zeiten oder wenn Sie Ihr Kind abmelden wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jede Änderung schriftlich erfolgen muss.

Wenn Sie Ihr Kind bei der Schulpsychologin (Frau Schreiter), beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (Herrn Holzleitner) oder bei der Beratungslehrkraft (Frau Bruckmeier) vorstellen lassen wollen, müssen Sie Ihr Einverständnis schriftlich abgeben. Formulare erhaltenSie hierfür bei den entsprechenden Personen selbst oder über die jeweilige Klassenlehrkraft.